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   BSG, 21.05.2007 - B 2 U 131/07 B   

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https://dejure.org/2007,28164
BSG, 21.05.2007 - B 2 U 131/07 B (https://dejure.org/2007,28164)
BSG, Entscheidung vom 21.05.2007 - B 2 U 131/07 B (https://dejure.org/2007,28164)
BSG, Entscheidung vom 21. Mai 2007 - B 2 U 131/07 B (https://dejure.org/2007,28164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 73a Abs. 1; ZPO § 117 Abs. 2 § 117 Abs. 4
    Antrag auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren, Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.07.2002 - IX ZB 221/02

    Erforderlichkeit der formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und

    Auszug aus BSG, 21.05.2007 - B 2 U 131/07 B
    Dazu bedarf es aber Erklärungen, welche in dem Vordruck gefordert werden, einschließlich der Versicherung über die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben (vgl § 117 Abs. 3 ZPO iVm PKHVV, BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3, BGH NJW 2002, 2793 ).
  • BSG, 18.10.2007 - B 3 P 24/07 B

    Inhalt der Rechtsmittelbelehrung nach Änderung des § 166 Abs 2 S 3 SGG durch das

    PKH kann im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ua nur bewilligt werden, wenn neben dem PKH-Gesuch selbst auch die nach § 73a Abs. 1 SGG iVm § 117 Abs. 2 und 4 ZPO erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bis zum Ablauf der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde in der gesetzlich vorgeschriebenen Form eingereicht wird (stRspr des BSG und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, vgl BSG, Beschluss vom 21.05.2007 - B 2 U 131/07 B - BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3; BGH NJW 2002, 2793; BFH NV 1989, 802; BFHE 193, 528; BVerfG NJW 2000, 3344).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2016 - L 32 AS 445/16

    Hilfebedürftigkeit - Vermögen - Hausgrundstück - Erbengemeinschaft

    Fehlt die erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der gesetzlich vorgeschriebenen Form (Vordruck), ist allein deswegen der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abzulehnen (vgl. auch Bundessozialgericht - BSG -, Beschluss vom 17. August 2007, B 1 KR 6/07 BH m. w. N., BSG, Beschluss vom 21. Mai 2007 - B 2 U 131/07 B, jeweils zitiert nach juris), denn dem Gericht ist es in einem solchen Fall bereits dem Grunde nach unmöglich, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abschließend zu beurteilen.
  • BSG, 22.07.2020 - B 13 R 20/19 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Dazu bedarf es in aller Regel der Erklärungen, welche in dem Vordruck gefordert werden, einschließlich der Versicherung über die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben (BSG Beschluss vom 12.10.1984 - 7 BAr 91/84 - SozR 1750 § 117 Nr. 4 S 8; BSG Beschluss vom 21.5.2007 - B 2 U 131/07 B - juris RdNr 3) .
  • BSG, 08.10.2015 - B 6 KA 2/15 BH

    Disziplinarmaßnahme wegen fehlenden Fortbildungsnachweises; Verfassungsmäßigkeit

    Die rechtzeitige Vorlage des - vollständigen - Formulars konnte nicht etwa deswegen unterbleiben, weil der Kläger seinem Schreiben vom 8.6.2015 ein zu Protokoll des Gerichtsvollziehers des Amtsgerichts N. am 6.5.2015 abgegebenes Vermögensverzeichnis beigefügt hat (so schon BSG Beschluss vom 21.5.2007 - B 2 U 131/07 B - Juris RdNr 3; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 73a RdNr 5b).

    Dazu bedarf es aber Erklärungen, welche in dem Formular gefordert werden, einschließlich der Versicherung über die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben (BSG Beschluss vom 21.5.2007 - B 2 U 131/07 B - Juris RdNr 3 mwN).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2016 - L 32 AS 1688/16

    Anspruch des selbständig erwerbstätigen Ausländers auf Leistungen der

    Fehlt die erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der gesetzlich vorgeschriebenen Form (Vordruck), ist allein deswegen der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abzulehnen (vgl. auch Bundessozialgericht - BSG , Beschluss vom 17. August 2007 B 1 KR 6/07 BH, m. w. N.; BSG, Beschluss vom 21. Mai 2007 - B 2 U 131/07 B, jeweils zitiert nach juris), denn dem Gericht ist es in einem solchen Fall bereits dem Grunde nach unmöglich, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abschließend zu beurteilen.
  • LSG Sachsen, 20.11.2009 - L 3 B 261/08

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Bewilligung

    Dazu bedarf es aber Erklärungen, welche in dem Vordruck gefordert werden, einschließlich der Versicherung über die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben (vgl. BSG, Beschluss vom 21. Mai 2007 - B 2 U 131/07 B - JURIS-Dokument Rdnr. 3, m. w. N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - L 32 AS 255/20

    Ermittlung des für den Hilfebedürftigen anzurechnenden Einkommens durch den

    Fehlt die erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der gesetzlich vorgeschriebenen Form (Vordruck), ist allein deswegen der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abzulehnen (vgl. auch Bundessozialgericht - BSG, Beschluss vom 17. August 2007 B 1 KR 6/07 BH, m. w. N.; BSG, Beschluss vom 21. Mai 2007 - B 2 U 131/07 B, jeweils zitiert nach juris), denn dem Gericht ist es in einem solchen Fall bereits dem Grunde nach unmöglich, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abschließend zu beurteilen.
  • LSG Sachsen, 15.02.2010 - L 3 AS 570/09

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im

    Dazu bedarf es aber Erklärungen, welche in dem Vordruck gefordert werden, einschließlich der Versicherung über die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben (vgl. BSG, Beschluss vom 21. Mai 2007 - B 2 U 131/07 B - JURIS-Dokument Rdnr. 3, m. w. N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2018 - L 32 AS 1023/18

    Versagung von Prozesskostenhilfe bei inzwischen entfallenem Rechtschutzbedürfnis

    Fehlt nämlich die erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der gesetzlich vorgeschriebenen Form (Vordruck) bis zur Beendigung des Rechtszuges, ist allein deswegen der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abzulehnen (vgl. auch Bundessozialgericht - BSG, Beschluss vom 17. August 2007 B 1 KR 6/07 BH, m. w. N.; BSG, Beschluss vom 21. Mai 2007 - B 2 U 131/07 B, jeweils zitiert nach juris), denn dem Gericht ist es in einem solchen Fall bereits dem Grunde nach unmöglich, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abschließend zu beurteilen.
  • LSG Baden-Württemberg, 31.10.2016 - L 7 AS 3659/16
    Dies folgt daraus, dass das Bestehen einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung grundsätzlich die prozesskostenhilferechtliche Bedürftigkeit (vgl. § 115 Abs. 3 Satz 1 ZPO) ausschließt (s. dazu nur BSG, Beschluss vom 14. Juni 2006 - B 7b AS 22/06 B - (juris Rdnr. 2 ); Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 4. Oktober 1990 - IV ZB 5/90 - (juris Rdnr. 9), jeweils m.w.N.; vgl. auch BSG, Beschluss vom 21. Mai 2007 - B 2 U 131/07 B - (juris Rdnr. 3)).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.10.2016 - L 7 AS 3660/16
  • OVG Bremen, 14.01.2022 - 1 B 5/22

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufgrund fehlender persönlicher

  • SG Berlin, 23.05.2018 - S 63 AS 8616/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf Antrag der Partei durch Abgabe der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2016 - L 15 AS 163/12
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.01.2009 - L 7 B 15/06
  • LSG Bayern, 11.08.2008 - L 2 B 970/07
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